05/09/2020
In Nordrhein-Westfalen (NRW) sind seit dem 13. Juli 2020 Hochzeiten und weitere Festlichkeiten wie Geburtstage, Verlobungen, Beschneidungsfeier usw. bis maximal 150 Teilnehmern zulässig (unter Hygieneregeln und Nachverfolgbarkeit der Gäste).
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