27/03/2026
90er-meets-2000er-Party am Ostersamstag 04.04.2026 fällt leider aus
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Liebe Freunde der 90er-meets-2000er-Party
nachdem wir die Party am 10.01.2026 wetterbedingt absagen mussten, hatten wir uns mit der Gemeinde auf den Ostersamstag 04.04.2026 als neuen Termin verständigt. Alles wurde umgeplant, die Werbung neu bestellt.
Vor wenigen Tagen ist dann leider erst aufgefallen, dass es in Hessen am Karsamstag nicht erlaubt ist, Tanzveranstaltungen durchzuführen. Grundlage hierfür ist das hessische Feiertagsgesetz.
Dies war uns nicht bewusst. Auch die Gemeinde hatte diese Regelung nicht im Blick, als wir den neuen Termin festgelegt haben.
Wir konnten die Veranstaltung für dieses Osterfest 2026 nicht auf Ostersonntag verschieben, da wir als Veranstaltungsagentur bereits andere Verpflichtungen haben.
Wichtig an dieser Stelle: Wir machen der Gemeinde keinerlei Vorwürfe. Natürlich ist das alles sehr ärgerlich und auch teuer.
Aber: Fehler passieren nun mal. Beachtet bitte auch die Stellungnahme der Gemeinde, die wir unten abgebildet haben.
Wir haben mit Gemeinde aber eine Möglichkeit gefunden, die Veranstaltung am Ostersonntag 2027 nachzuholen.
Das ist noch lange hin, aber geduldet euch bitte: Vielleicht haben wir demnächst noch eine Überraschung für euch.
Der Text der Gemeinde lautet:
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Die Diskussion um die geplante 90er‑Party in unserer Gemeinde zeigt, wie unterschiedlich Erwartungen rund um Feiertage sein können.
Nach der derzeit geltenden Rechtslage in Hessen sind öffentliche Tanzveranstaltungen am Karsamstag untersagt. Als Behörde sind wir an diese Vorgaben gebunden und müssen sie entsprechend anwenden.
Uns ist bewusst, dass die Veranstaltung bereits organisiert und beworben wurde. Für die damit verbundenen Unannehmlichkeiten haben wir Verständnis.
Wir tragen die Verantwortung dafür, dass Veranstaltungen rechtssicher durchgeführt werden. Diese Verantwortung nehmen wir ernst. Gemeinsam mit dem Veranstalter prüfen wir derzeit mögliche Lösungen, etwa eine Verlegung des Termins.
Unabhängig davon ist und bleibt die grundsätzliche Frage, ob solche Regelungen noch zeitgemäß sind, diskussionswürdig. Solange sie jedoch bestehen, sind sie für uns verbindlich.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Rechtsgrundlage: § 10 Hessisches Feiertagsgesetz (HFeiertagsG) – Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen am Karfreitag und Karsamstag.
Ende der Stellungnahme der Gemeinde.
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Warum kommt die Absage erst heute: Wir haben uns heute gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung auf diese Stellungnahme verständigt.
Viele Grüße und schöne Ostern wünscht das [dito]-Team.