08/08/2020
Hallo, hier ist ein kurzes Update. Da in der Corona-Zeit alle Indoor Veranstaltungen bis auf Weiteres untersagt sind und Veranstaltungen im Freien auch strengen Richtlinien unterliegen, wollten wir eine Außengastronomie einrichten, bei der man mit Musik (Live oder mit DJ-Set) entspannt den Abend genießen kann.
Das zuerst eingereichte Konzept bei der Stadt Stade wurde vom Gewerbeamt abgelehnt mit dem Verweis darauf, dass die Öffnungszeiten nicht genau bestimmt waren. Mit dem Folgekonzept war das Gewerbeamt insoweit einverstanden allerdings musste es erstmal dem Bauamt vorgelegt werden. Das Bauamt hat das Konzept dann leider wieder abgelehnt und uns Auflagen gegeben, die zunächst erfüllt werden müssen, damit es wieder vorgelegt werden kann. Ob dann eine Genehmigung erteilt wird sich dann entscheiden.
Zu den Auflagen bzw. zu den Gründen, weshalb wir bisher keine Genehmigung bekommen haben: In erster Linie geht es um die Lautstärke. Der Betrieb einer Außengastronomie stellt laut Bauamt eine Intensivierung der Schallemission im Gewerbegebiet Ottenbeck dar, welche die schützenswerte Nachbarschaft gegenüber der B73, sprich Streuheidenweg / Lilienthalstraße beeinträchtigen könnte. Dies wäre auch tagsüber also bis 22 Uhr der Fall. Daher müssen wir zunächst ein Schallschutzgutachten nach BImSchG §29a anfertigen lassen. Die Kosten betragen dafür je nach Aufwand zwischen 3500 und 4500 Euro.
Des Weiteren muss ein Nutzungsänderungsantrag gestellt werden, der von einem Architekten eingereicht werden muss. Gründe dafür wurden nicht genannt. Dabei ist zu erwähnen, dass das Außengelände nicht unter die Versammlungsstättenverordnung fällt, da es dafür etwas zu klein ist. Der Nutzungsänderungsantrag beinhaltet neben dem Schallschutzgutachten auch eine genauste Betriebsbeschreibung also wer, wann, was ganz genau macht. Dies beinhaltet die Anzahl der genutzten Tische und Stühle, mit Aufbauplänen, Uhrzeiten, Beschallungszeiten, Lautstärkepegel usw.
Eventuell wäre auch noch die Anzahl der Parkflächen zu prüfen, zumindest sofern eine gleichzeitige Nutzung mit den Innenräumen stattfinden könnte.
Laut Architekten würde das Procedere mindestens ½ Jahr dauern, so dass wir in diesem Jahr leider keine Außengastronomie einrichten können.
Aber wir geben die Hoffnung nicht auf. Aktuell arbeiten wir an einem Konzept, das nicht von der Stadt Stade genehmigt werden muss. Ich hoffe wir können dies in diesem Jahr noch umsetzen und wir freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen...
Genießt den Sommer und bleibt gesund.