Blumen & Bestattungshaus Peter

Blumen & Bestattungshaus Peter Auch der letzte Weg gehört zum Leben. Das Bestattungshaus Peter begleitet die Hinterbliebenen beim Verlust eines geliebten Menschen.

Wir möchten unseren Kunden nicht nur die Last der Bürokratie abnehmen sowie alle anderen selbstverständlichen Bestatterdienstleistungen miteinbringen, sondern Ihnen die Möglichkeit geben, eine persönlich passende Form zu finden, um eine Trauerfeier zu gestalten. Trauer und Abschied werden von jedem Menschen anders empfunden. Der Schwerpunkt unseres Bestattungshauses liegt darin, den Hinterbliebene

n große Freiheiten bei der Gestaltung der Beisetzung zu lassen. Das macht den Verlust nicht leichter, kann aber hilfreich sein, mit der Trauer leben zu lernen. Stirbt ein geliebter Mensch, kann niemand die Last derer tragen, die schmerzvoll zurückbleiben. Das einzige was uns, den Mitarbeitern des Bestattungshauses Peter, bleibt, ist den Angehörigen Halt zu geben, ihre persönlichen Wünsche zu erfüllen und Wege aufzuzeigen, um mit dem Tod von geliebten Menschen und dem damit verbundenen Schmerz weiterleben zu können. Unser Haus gibt Ihnen Raum und Zeit für Gespräche, Trost und Beistand.

01/09/2025

Das Landgericht Düsseldorf hat am 22.08.2025 (Az. 22 S 64/23) entschieden: Guthaben aus einem Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag gehören nicht zur Insolvenzmasse, da die Ansprüche zur Auszahlung und Abrechnung bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens an den Vertragsbestatter abgetreten wurden.

Damit stellte das Gericht nach Zurückverweisung durch den Bundesgerichtshof klar:

✅ Vertragliche Abtretung im Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ist wirksam.
✅ Ein Auszahlungsanspruch des Insolvenzverwalters besteht nicht.

🔎 Warum ist das wichtig?
Die Entscheidung stärkt die Rechtssicherheit – sowohl für Vorsorgekundinnen und Vorsorgekunden, die ihre Wünsche zuverlässig abgesichert wissen wollen, als auch für Bestattungsunternehmen, die auf eine klare Vertragsgrundlage bauen. Auch wenn Treuhandguthaben nicht dem besonderen Pfändungsschutz nach § 850b ZPO unterliegen, schützt die vertragliche Gestaltung durch die vorherige Abtretung den Vorsorgezweck wirksam.

Wer vorsorgt, darf also darauf vertrauen, dass die durch einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag gesicherten Mittel, auch im Fall einer späteren Privatinsolvenz, dem Vorsorgezweck dienen.
Das Urteil ist noch nicht rechtkräftig, die Revision wurde zugelassen.

Lesen Sie gerne unsere Pressemitteilung dazu durch: https://www.bestatter.de/presse/aktuelles/artikel/treuhandguthaben-gehoeren-nicht-zur-insolvenzmasse/

31/08/2025

Zwar hast du diese Welt verlassen, doch mein Herz wirst du niemals verlassen! 🩶

Meinem lieben Floristen Kollegen Patrick wünsche ich heute ganz viele Vorbestellungen von trauwilligen Paaren ♥️ an sein...
30/08/2025

Meinem lieben Floristen Kollegen Patrick wünsche ich heute ganz viele Vorbestellungen von trauwilligen Paaren ♥️ an seinem tollen Stand

Heute am Standes ab 10:00 Uhr.
Wir haben die passende Hochzeitsfloristik für euch 💒🤵👰💕

30/08/2025
Friedhof Burg Stargard Urnengemeinschaftsanlage 🕊️
30/08/2025

Friedhof Burg Stargard Urnengemeinschaftsanlage 🕊️

28/08/2025

Ich fragte die Trauer:
„Warum bist du hier?“
Sie flüsterte:
„Weil du liebst.“

Adresse

Salvador Allende Str. 8a, Am Neuen Friedhof 1
Neubrandenburg
17036

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 18:00
Dienstag 08:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 18:00
Donnerstag 08:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 18:00
Samstag 08:00 - 12:00

Telefon

+493957782660

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