17/03/2020
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in den letzten Tagen haben sich die Ereignisse überschlagen und mittlerweile ist die Verunsicherung hinsichtlich der vielen abgesagten Konzerte und Veranstaltungen groß.
Auch wenn die Bundesregierung bereits verschiedene Hilfen (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/bundesregierung-startet-hilfsmassnahmen-wegen-coronavirus-kulturstaatsministerin-gruetters-kultur-und-kreativwirtschaft-muessen-massiv-unterstuetzt-werden--1730406) angekündigt hat, stellt sich für uns die Frage, wie wir Umsatzausfälle abfedern können.
In der Hoffnung, dass der von Kulturstaatsministerin Monika Grütters angekündigte Notfallfonds beschlossen wird, warten wir nun die kommende Woche ab.
Bereits jetzt gibt es jedoch einige wichtige Punkte, die ihr beherzigen könnt:
1) Die Deutsche Orchestervereinigung hat dazu einen Leitfaden herausgegeben:
https://www.dov.org/oeffentliche_meldungen/corona-virus-leitfaden-fuer-freischaffende
Alle genannten Punkte sind sinnvoll und dennoch möchte ich auf einen Hinweis gesondert eingehen: Im Text wird empfohlen, dass der Veranstaltungstermin einfach verschoben wird. Dies ist sicherlich zielführend, aber dennoch müssen laufende Fixkosten wie Proberaummiete etc. auch im März und April beglichen werden.
Demnach empfehlen wir: Vereinbart mit dem Veranstalter eine Nachholung der Veranstaltung/des Konzerts innerhalb der Frist eines Jahres. Darüber hinaus halten wir eine Zahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars zum jetzigen Zeitpunkt für angemessen. Diese Krise trifft uns alle und wir halten es für wichtig, dass wir als Dienstleister und Lieferanten nicht mit dem größten Schaden zurückbleiben.
Achtet dennoch darauf, dass ihr eure Netzwerke nicht zerstört. Versucht Verständnis zu erwecken und findet eine Lösung, die für beide Vertragsparteien gut funktioniert.
Wir haben von Auftraggebern bereits den folgenden Satz gelesen: „Sie haben ja noch keinerlei Leistung für uns erbracht.“ Daher noch einmal die Bitte, dass ihr eine Stornierung oder Verschiebung nicht einfach hinnehmt.
Aus einer Berliner Rechtsanwaltskanzlei gibt es diesbezüglich auch noch einmal die folgenden rechtlichen Hinweise: Kanzlei Laaser zum Thema Ausfallentschädigung
2) Kreatives Sachsen hat ebenfalls eine Übersichtsseite für Freiberufler eingerichtet:
https://www.kreatives-sachsen.de/2020/03/12/corona-das-muessen-kultur-und-kreativwirtschaftsunternehmen-jetzt-wissen/
3) Mitglieder der GVL können eine Soforthilfe in Höhe von 250 € beantragen:
Mittlerweile liegt eine offizielle Stellungnahme der GVL vor. Unter dem folgenden Link findet ihr die benötigten Anträge: https://www.gvl.de/coronahilfe
Bitte beachtet, dass ihr die Soforthilfe nur in Anspruch nehmen könnt, wenn ihr einen Wahrnehmungsvertrag bei der GVL habt und bereits an einer Verteilrunde teilgenommen habt.
4) Die Deutsche Orchester-Stiftung hat einen Nothilfsfonds aufgelegt:
Der auf Spenden basierte Fonds unterstützt aktuelle Härtefälle. Unter dem folgenden Link findet ihr die Antragsmöglichkeit: https://orchesterstiftung.de/nothilfefonds/
5) Die KfW hat im Rahmen der von der Bundesregierung beschlossenen Coronasoforthilfe ihre Förderregularien angepasst:
Wenn ihr schnell liquide Mittel benötigt, hilft vielleicht auch en Kredit. Er verschiebt selbstredend nur die Umsatzausfallproblematik, ist vielleicht dennoch in einigen Fällen die letzte Lösung: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Gründen-Nachfolgen/Förderprodukte/ERP-Gründerkredit-Universell-(073_074_075_076)/
Diese Kredite gelten auch für Freiberufler.
Auch an die Sächsische Aufbaubank (https://www.sab.sachsen.de/meta/sab-news.jsp) kann man sich diesbezüglich unter der folgenden Hotline wenden: 0351 4910-1100
Nach Rücksprache mit der SAB soll es hier demnächst auch Nofallkredite für Selbstständige und Freiberufler geben. Es lohnt sich demnach, dass man diese Seite auch in Zukunft immer mal wieder im Blick hat.
6) Sollte ihr durch einen Kontakt in Quarantäne versetzt werden, steht euch nach dem Infektionsschutzgesetz eine Entschädigung zu:
Bitte dokumentiert dafür alle Veranstaltungsabsagen und den dadurch entfallenden Umsatz. Dies ist generell sehr wichtig, da wir einfach hoffen, dass auch für die Freiberufler ein entsprechender Notfallfonds eingerichtet wird.
Wir haben euch eine Tabelle zur Dokumentation vorbereitet, welche ihr im Anhang findet.
7) Mittlerweile werden auch viele Musikschulen geschlossen und der Unterricht ausgesetzt:
Alle festangestellten Lehrkräfte erhalten im Regelfall eine Lohnfortzahlung. Wenn die Schließung der Musikschule amtlich angeordnet ist, können auch die Honorarkräfte ein Ausfallhonorar erhalten (https://lvdm-nrw.de/2020/03/informationen-zum-corona-virus-musikschulschliessungen/?fbclid=IwAR2oLQd-nuaG32N2Ruy5SZ6TaNFylpNLBPcO0kEuQPcK8wODUY-4hcD-Yxk)
8) Herabsetzung bzw. Aussetzung von Steuervorauszahlungen:
Auf Antrag könnt ihr bei eurem zuständigen Finanzamt die Herabsetzung bzw. Aussetzung der Vorauszahlung von Einkommensteuer beantragen. Dies funktioniert in den meisten Fällen sogar ganz unbürokratisch am Telefon.
9) Änderungsmitteilung für das voraussichtliche Jahresarbeitseinkommens bei der KSK:
Mit dem angehängten Formular könnt ihr der KSK eine Änderungsmitteilung für euer voraussichtliches Jahreseinkommen zukommen lassen und dementsprechend eure monatlichen Beiträge zur Sozialversicherung anpassen.
Theoretisch könnt ihr euer Jahreseinkommen auf den Mindestbetrag von 3.900 € anpassen. Nach Aussage der KSK ist eine Korrektur von 20% - 40% realistisch.
Wir hoffen, dass wir mit dieser Übersicht etwas helfen können und stehen euch für Rückfragen jederzeit auch gern zur Verfügung.
Viele Grüße
Philipp Schoof & Marcel Schrenk