13/04/2017
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13.04.2017 nwzonline
Stadt will nicht weiter großzügig sein
Carsten Bickschlag
Am 9. März diesen Jahres berichtete die Nordwest-Zeitung über das Sonntagsverbot der Flohmärkte auf dem Hof Peters in Ellerbrock.
Bürgermeister Stratmann könne die Sorge eines Veranstalters verstehen. Aber es gebe gesetzliche Rahmen.
Friesoythe: Schaut man in den Nachbarlandkreis Ammerland: Flohmarkt am Sonntag. Schaut man in den Nachbarlandkreis Emsland: Flohmarkt am Sonntag. Schaut man in den Nachbarlandkreis Leer: Flohmarkt am Sonntag.
Schaut man auf die Stadt Friesoythe: Flohmarkt am Sonntag verboten.
Diesen Sachverhalt hat die NWZ bereits Anfang März zum Thema gemacht. Anlass waren die Flohmärkte auf dem Hof Peters in Ellerbrock. Der Veranstalter Erwin Peters hatte bei den zuständigen Behörden – bis 2011 der Landkreis, ab 2012 die Stadt Friesoythe – für fünf Sonntags- und Feiertagstermine Sondergenehmigungen eingefordert. Diese wurden ihm bis 2016 auch immer bewilligt. Doch für dieses Jahr plötzlich nicht mehr.
Offen blieb die Frage, warum es innerhalb der Friesoyther Stadtverwaltung einen Sinneswandel gab? Die NWZ fragte bei der Stadt nach.
Im Grunde gebe das Feiertagsgesetz schon immer keine Genehmigung für Sonntagsflohmärkte her, es sei denn es handele sich um kleine Flohmärkte als Zusatzangebote für Traditionsveranstaltungen, teilte Bürgermeister Sven Stratmann mit. Bislang habe die Stadt Friesoythe dies aber „sehr großzügig ausgelegt“. Seitens des Landkreises Cloppenburg – der Fachaufsicht der Stadt Friesoythe – sei aber darauf hingewiesen worden, so Stratmann, dass diese Genehmigungen nicht mehr statthaft seien. Hintergrund seien auch neueste Gerichtsurteile zu diesem Thema, welche den Inhalt des Feiertagsgesetzes nochmals verdeutlichen würden.
„Wir wissen, dass Herr Erwin Peters sich sorgt, dass sein Gewerbe nach Wegfall der Sonntagsflohmärkte nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden kann. Natürlich verstehen wir diese Sorge. Andererseits sind wir als Stadtverwaltung an Recht und Gesetz gebunden“, so der Bürgermeister. Als Stadt dürfe man sich nun mal nicht einfach über die Rechtslage hinwegsetzen.
„Ich weiß, dass in anderen Regionen anders entschieden wird. Herr Peters selbst hat bei einer gerichtlichen Überprüfung der von uns angekündigten Ablehnung ebenfalls erfahren müssen, dass die Gerichte dies sehr eindeutig sehen“, so Stratmann.
Derzeit sei die Angelegenheit beim Oberverwaltungsgericht anhängig. Wenn von dort anders entschieden werde und das Gericht der Ansicht sei, dass die Flohmärkte in Ellerbrock zulässig seien, „werden wir auch entsprechend entscheiden“.
Im Übrigen sehe der Bürgermeister das Thema eher neutral. Es gebe seines Erachtens sowohl Gründe, die gegen gewerbliche Veranstaltungen an Wochenenden sprechen als auch Argumente dafür. Stratmann: „Wenn uns der Gesetzgeber allerdings einen Rahmen vorgibt, müssen wir diesen auch einhalten.“