Klub RM16

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Klub RM16 Das Haus RM16 in Dresden wurde im Oktober 1999 besetzt und seit dem als linkes Wohn- und Kulturprojekt genutzt.

📣 Urteil zur RM16: Amtsgericht Dresden gibt Räumungsklage weitgehend stattSechs Personen müssen ihre Zimmer und Gemeinsc...
18/10/2026

📣 Urteil zur RM16: Amtsgericht Dresden gibt Räumungsklage weitgehend statt

Sechs Personen müssen ihre Zimmer und Gemeinschaftsräume herausgeben. Gründe waren rund 17.000 Euro Mietschulden und der Einbau von Schlössern an Gemeinschaftsräumen. Rechtsmittel sind noch möglich.

Wir wollen jetzt nach vorn schauen: Die RM16 soll wieder ein lebendiges, solidarisches Hausprojekt werden. Danke für eure Unterstützung! 💛

Das ganze Statement: https://rm16.de/2026_10_18_Text.html

27 Jahre RM16 🎂🏠Zum Geburtstag gab's heute ein kleines Geschenk. 🎁Ein altes Motiv ist zurück.Das Blues Brothers-Wandbild...
03/10/2026

27 Jahre RM16 🎂🏠

Zum Geburtstag gab's heute ein kleines Geschenk. 🎁
Ein altes Motiv ist zurück.

Das Blues Brothers-Wandbild gehörte zur politischen Geschichte des Hauses und zu unserer Kampagne, mit der wir 2013 Unterstützer*innen für den Kauf des Hauses über das Mietshäuser Syndikat gesucht haben.

Die Blues Brothers waren damals auf unserem Merch und überall dort zu sehen, wo wir für den Erhalt der RM16 gekämpft haben.

Und dann? Weiß.

Das Anti-Nazi-Graffiti wurde von der Gruppe, die das Haus übernehmen will, entfernt.
Geschichte löschen, Strukturen nutzen: Offenbar geht beides gleichzeitig.

Ein Stück davon zurückgebracht. 🎨
Vier Farben.
Zwei Blues Brothers.
Eine ziemlich einfache Botschaft:

WE HATE N***S.

Die Blues Brothers sind nicht das einzige Stück RM16-Geschichte, das gerade beseitigt wird.

Seit 2005 saß hier dieser Pinguin – gesprüht von einem Künstler von Gitarre und Schrank, nach einem legendären Konzert im RM16-Keller. 🐧

Der Pinguin wurde schon 2024 mit Hammer und Sichel gecrosst, dann restauriert – und jetzt komplett zerstört. 🐧💥

Das Übermalen des „WE HATE N***S“-Graffitis und anderer Werke ist nicht alles.

Auch Sticker gegen die Hamas und Antisemitismus werden im Haus entfernt oder verändert – aus einem Sticker wurde beispielsweise ein Aufruf zur „Intifada“.

Gleichzeitig wird behauptet, man wolle das Haus entprivatisieren. Seit einem Jahr sieht das praktisch so aus:
Vorher offene Räume werden mit Schlössern versehen, Bewohner*innen ausgesperrt und gemeinschaftlich genutzte Räume immer weiter unzugänglich gemacht.
Wohl aus Sorge, vor einem Geburtstagskaffeetrinken (siehe Beitrag), wurden kurzerhand alle Gartenstühle versteckt und die Klinke der Balkontür entfernt.

Kindergarten ist nix dagegen.

27 Jahre RM16. 🎂

Manches kann man überstreichen.
Hausgeschichte gehört nicht dazu.
We hate N***s, antisemites and misogynist as****es.

Happy Birthday, altes Haus! ❤️🐧


Annäherungsverbot gegen einen „Besetzer“ der RM16Seit dem 8. September 2026 liegt eine Verfügung des Familiengerichts am...
14/09/2026

Annäherungsverbot gegen einen „Besetzer“ der RM16

Seit dem 8. September 2026 liegt eine Verfügung des Familiengerichts am Amtsgericht Dresden nach dem Gewaltschutzgesetz gegen Quentin (Name geändert) vor. Er ist eine zentrale männliche Person aus der Gruppe, die das Hausprojekt RM16 übernehmen will.

Die Anordnung schützt eine Bewohner*in der RM16 vor weiteren Annäherungen, Kontaktaufnahmen, Bedrohungen, Beleidigungen, Belästigungen und körperlichen Übergriffen. Unter anderem darf Quentin das Grundstück der RM16 ohne Zustimmung der geschützten Person nicht mehr betreten und sich dem Grundstück nicht auf weniger als 200 Meter nähern.
Double standards in action

Im November 2025 veröffentlichten Menschen aus der genannten Gruppe einen Text mit dem Titel „Zum inflationären Gebrauch des Gewaltbegriffs und der Aneignung feministischer Terminologie im Kampf um Privateigentum“. Darin ging es bereits um die Gewaltvorwürfe gegen Quentin.

Die Autor*innen erklärten, solche Vorwürfe „grundsätzlich ernst“ zu nehmen. Allerdings seien die gegen ihren „Freund, Genossen und Mitbewohner allein durch ihre Existenz geeignet, Misstrauen und Unbehagen zu erzeugen“ und hätten das „Potential, uns als Bewegung, uns als emanzipatorische Linke zu schwächen“.

Die Vorwürfe, da waren sie sich sicher, seien „erfunden und unwahr“.

Die Autor*innen selbst hätten einen „unverrückbaren feministischen Anspruch“, nach dem es selbstverständlich sei, „Gewalt und gewaltvolles Verhalten dort zu benennen und zu kritisieren, wo es stattfindet“.

Im vergangenen Jahr hatten sie Gelegenheit, diesem Anspruch eine Praxis folgen zu lassen. Sie waren mehrfach anwesend, als Quentin gegenüber der Bewohner*in der RM16 deutlich machte, dass diese nach seinem persönlichen Rechtsempfinden nicht legitimiert sei, im Hausprojekt zu wohnen. Dabei beließ er es nicht, sondern versuchte seine Ansicht immer wieder gewaltsam gegenüber der Betroffenen durchzusetzen.

Es kam zu mehreren Vorfällen, in denen Quentin gegenüber dieser FLINTA-Person Gewalt ausübte. Ein „unverrückbarer feministischer Anspruch“ der Autor*innen des November-Textes zeigte sich nicht. Sie verhielten sich meist gar nicht oder unterstützten das Vorgehen von Quentin.

Am Tag, als die Betroffene in ihrem Wohnumfeld von einer Richterin zu den Vorfällen befragt wurde, mobilisierten die Mitglieder der Gruppe zu einer Frühstückstafel zum Ort der Befragung. Ziel war es offenbar, Solidarität mit Quentin auszudrücken. Verfahren nach dem GewSchG finden gewöhnlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Zurück zum gerichtlichen Beschluss

Das Gericht war nicht die erste Stelle, bei der die von Quentin ausgeübte Gewalt zur Sprache kam. Veröffentlichungen und Supportanfragen an eine Gruppe von Personen, die sich mit dem Konflikt im Hausprojekt beschäftigten, blieben jedoch ohne Konsequenzen. Schließlich wurde gerichtlicher Schutz nach dem Gewaltschutzgesetz beantragt.

Bemerkenswert ist vor allem die Begründung des Gerichts. Die Richterin betrachtet die Vorgänge nicht als einzelne Auseinandersetzungen oder als bloßen Streit um die Nutzung von Wohnraum.

Sie stellt einen Zusammenhang zwischen Bedrohungen, körperlichen Übergriffen, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, Belästigungen und der räumlichen Verdrängung der langjährigen Bewohner*in her:

„Die Drohungen und körperlichen Übergriffe dienten dabei ersichtlich der Durchsetzung dieses Verdrängungsziels.“

Zur spezifischen Methodik von Quentin stellt sie fest:

„Soweit der Antragsgegner seine Beschimpfungen selbst einräumt, stellt er sie wie dargestellt auf eine Konstruktion und Selbstlegitimation, die den Opferschutz instrumentalisiert.“

Das Gericht spricht weiter von einer systematischen Einschüchterung und stellt eine Verdrängungsabsicht fest. Auch das gemeinsame Auftreten mit der Gruppe wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich benannt.

Damit zieht die Richterin aus den einzelnen Vorgängen einen Zusammenhang, den wir seit Langem zu beschreiben versuchen.

Das Verschließen von Wohnräumen und die Behinderung der langjährigen Bewohner*innen waren dabei Mittel einer Verdrängung, die aus unserer Sicht auch vor dem Hintergrund grundlegender politischer Auseinandersetzungen im Haus zu verstehen ist – unter anderem über den Umgang mit Antisemitismus. Quentin nahm für sich in Anspruch, zu entscheiden, wer im Projekt wohnen darf, und versuchte diese Vorstellung auch gewaltsam durchzusetzen. Dabei wurde sein Vorgehen von Menschen aus der Gruppe wiederholt mitgetragen oder zumindest nicht unterbunden.

Wir erwarten nun, dass sich die Gruppe mit dieser gerichtlichen Entscheidung und den darin festgestellten Vorgängen auseinandersetzt und das auch im Hinblick auf ihren formulierten Anspruch. Die Verharmlosung von Quentins Verhalten muss endlich aufhören.

Für Rückfragen oder bei Unklarheiten schreibt uns gern:

Robert-Matzke-Str.16 (RM16) - selbstverwaltetes Wohn- und Kulturprojekt | Kampagnenseite zum Hauskauf mit dem Mietshäuser Syndikat

Leider müssen wir aktuell gegen eine Übernahme unseres Hausprojektes durch eine dogmatische und immer offener antisemiti...
14/09/2026

Leider müssen wir aktuell gegen eine Übernahme unseres Hausprojektes durch eine dogmatische und immer offener antisemitisch auftretende Gruppe streiten.

Unser Mastodon account bei systemli.social wurde gekapert. Wer Infos für den Erhalt der RM16 als feministisches und antisemitismuskritisches Hausprojekt möchte, folgt hier: https://dresden.network/

1 Beitrag, 4 Folge ich, 43 Follower · Stillstand statt Bewegung! Für den Erhalt der RM16 als feministisches und antisemitismuskritisches Hausprojekt.

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14/12/2025

Heute vor 141 Jahren wurde der Widerstandskämpfer Robert Matzke in Herischdorf, dem heutigen Malinnik, im Landkreis Hirschberg im Riesengebirge geboren. Mehr Informationen zu Robert Matzke unter:

www.gedenkplaetze.info ist ein Dokumentations- und Erinnerungsprojekt an die Zeit des Nationalsozialismus unter Trägerschaft des AKuBiZ in Pirna. Im Projekt arbeiten mehrere Historiker*innen aus verschiedenen Regionen der Bundesrepublik Deutschland zusammen.

01/12/2025

Im MENA-Talk mit Jasmin Arémi spricht Alexandra Klei, die Mit-Herausgeberin des Buches »Jüdische Realitäten nach dem 7. Oktober«, über dessen Entstehung.

Adresse

Robert-Matzke-Str . 16
Dresden
01127

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