Stadt Bad Tennstedt

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27/08/2026
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27/08/2026

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AUFRUFAuch in diesem Jahr soll es in Bad Tennstedt wieder einen lebendigen Adventskalender geben. Die Anmeldungen laufen...
25/08/2026

AUFRUF

Auch in diesem Jahr soll es in Bad Tennstedt wieder einen lebendigen Adventskalender geben. Die Anmeldungen laufen bereits, ein paar Türchen haben wir aber noch zu vergeben.
Seit dabei und macht die Adventszeit zu etwas besonderem.
Meldet euch hierzu gern über die Touristinformation an.

Morgen 18.30 Uhr geht's los. Rechtzeitiges Erscheinen sichert die besten Plätze. Wir wünschen viel Spaß.
21/08/2026

Morgen 18.30 Uhr geht's los. Rechtzeitiges Erscheinen sichert die besten Plätze. Wir wünschen viel Spaß.

NEUZahnbürsten im Bad Tennstedt Design, erhältlich in der Touristinformation.
20/08/2026

NEU
Zahnbürsten im Bad Tennstedt Design, erhältlich in der Touristinformation.

Die Veranstaltung findet morgen wie geplant im Kurpark statt
17/08/2026

Die Veranstaltung findet morgen wie geplant im Kurpark statt

18.08.2026 um 13 Uhr geht's los 🥳

Die Verwaltungsgemeinschaft informiertWasserentnahmeverbot aus Oberflächengewässern vom 04.08.2026 bis 30.09.2026Die feh...
04/08/2026

Die Verwaltungsgemeinschaft informiert

Wasserentnahmeverbot aus Oberflächengewässern

vom 04.08.2026 bis 30.09.2026

Die fehlenden ergiebigen Niederschläge der letzten Wochen und Monate haben dazu geführt, dass die Pegel der Bäche und Flüsse im Kreisgebiet stark gefallen sind.

Wasserentnahmen, die über den Gemeingebrauch hinausgehen, bedürfen grundsätzlich gem. §§ 8 und 9 WHG einer wasserrechtlichen Erlaubnis.
Aber auch eine erteilte Erlaubnis begründet kein Recht auf uneingeschränkte Benutzung und ist widerruflich erteilt (§ 18 Abs. 1 WHG).

Die Entnahme oder Ableitung von Wasser aus oberirdischen Gewässern ist gemäß § 33 Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) nur zulässig, wenn die Abflussmenge erhalten bleibt, die für das Gewässer und andere hiermit verbundene Gewässer erforderlich ist, um die Ziele der Gewässerbewirtschaftung erfüllen zu können.
Diese Mindestwasserführung ist derzeit nicht mehr gewährleistet.

Auf Grundlage des WHG ist ab sofort bis auf weiteres untersagt, aus Flüssen, Bächen und Seen Wasser zur Beregnung von Flächen und anderen Zwecken mittels Pumpen zu entnehmen. Das gilt auch für den Fall, dass eine wasserrechtliche Erlaubnis dazu erteilt wurde. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit,
die gemäß § 77 Abs. 1 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) im Einzelfall mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.

Das Schöpfen mit Handgefäßen ist gemäß § 25 Abs. 1 ThürWG weiterhin erlaubt.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie auf unserer Homepage

Willkommen auf der Internet-Präsent des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis

Adresse

Touristinformation, Kurstraße 10
Bad Tennstedt
99955

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 16:00
Dienstag 09:00 - 16:00
Mittwoch 09:00 - 13:00
Donnerstag 09:00 - 17:00
Freitag 09:00 - 13:00
Samstag 09:00 - 11:00

Telefon

+493604157076

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