24/11/2013
http://www.quartierecho.ch/baktuell/echo211113.pdf
Adieu Langstrassenfest
Kreise 4 und 5 - Verantwortliches OK wählt die Sicherheit
Das geflügelte Wort «Die Qual der
Wahl» ist mit gutem Grund fest im
Volksmund verankert. Das würde das
«Organisationskomitee Langstras-
senfest», kurz OK, vermutlich ein-
stimmig bestätigen, würde man es
fragen. Die Frage erübrigt sich zum
heutigen Zeitpunkt, weil sie das
«Quartier echo» bereits in einer Aus-
gabe vom Februar 2012 ausführlich
beschrieben hat. Damals wurde -–un-
ter den erwähnten Qualen –entschie-
den, das Langstrassenfest 2012 nicht
durchzuführen, da das OK die von
der Stadt verlangten neuen Auflagen
nicht umsetzen konnte, weil zu kurz-
fristig anberaumt und zu teuer.
Stattdessen versprachen sich
OK-Präsident Erich Burri und die
Zuständigen der Stadt gegenseitig,
sich auszusprechen und gemeinsame
Lösungen zu finden. Es gewährten
denn auch beide Seiten einander das
sprichwörtliche offene Ohr, aber die
Sachzwänge bezwangen die finan-
ziellen Möglichkeiten des OK.
Das Langstrassenfest 2010 wird
(vorläufig) als letztes in die Annalen
der Stadtgeschichte eingehen. Ein
Fest, das von massgeblichen Kreisen
als branchenübergreifenden Teil der
Integrationsarbeit in den Kreisen 4
und 5 betrachtet wurde. Erich Burris
Kommentar dazu: «Es gehörte 1992
zum Ursprungsgedanken des Festes,
einen Beitrag zur Verbesserung des
Lebens entlang der Langstrasse zu
leisten.» Dazu gehörte laut Burri,
dass eigene Leute und nicht etwa eine
Eventfirma das Fest organisierten.
«So kamen zum Beispiel die Kreis-
polizisten durch ihr Engagement am
Fest der Bevölkerung näher. Die Uni-
form wurde zum sichtbaren Zeichen
des Versprechens ,Dein Freund und
Helfer’. Konstruktive Lösungen
wurden Standard und gegenseitiger
Respekt zur Losung des Zusammen-
lebens.»
Der Entscheid des OK ist definitiv
und beruht auf der Einsicht, dass die
finanziellen Verpflichtungen und Ri-
siken, die basierend auf den unverän-
dert geforderten neuen Auflagen der
Abteilung Crowd Management der
Stadt erfüllt werden müssten, nicht
eingegangen werden können. «Da-
mit kommen wir einerseits unserem
Pflichtverständnis nach innen und
nach aussen nach», erklärt Erich Bur-
ri, «anderseits nehmen wir das Recht
der Wahl in Anspruch. Jedes OK hat
das Recht auf den Entscheid, ein Fest
durchzuführen oder nicht, es braucht
grundsätzlich nicht einmal eine Be-
gründung dafür zu liefern. Wir waren
und sind ein unabhängiges Gremium
und haben ein Recht auf das Recht
der Wahl – das wir jetzt ausgeübt ha-
ben und ich kann allen versichern,
unter nicht zu unterschätzenden Qua-
len!»