Feuerwerk-Verkauf Hadatsch

Feuerwerk-Verkauf Hadatsch Der Einstieg ins neue Jahr soll der richtige Knaller werden, dann bist du bei uns genau richtig! Feuerwerksverkauf in Kolsass, Brixlegg und Wiesing

21/12/2020
19/12/2020

Wen das interessiert bitte den gesamten Post lesen.

Wer Feuerwerk nicht mag braucht weder weiter lesen noch kommentieren - Danke!
Beschimpfungen werden ausnahmslos gelöscht.

Darf Feuerwerk verkauft und verwendet werden?

Ganz klar JA - aber es gibt genaue Regeln!

Nachdem die Medien für viel Unsicherheit sorgen (danke für die objektive Berichterstattung) hier eine Zusammenfassung der aktuellen rechtlichen Situation Stand 19.12. 07:30

Zur Sache:

Darf man Feuerwerk kaufen? - Ja!
Darf man Feuerwerk verwenden? - Ja!
Darf man seinen Wohnbereich verlassen? - Ja!

Welche Regeln gelten:

Erwerb von Feuerwerk:
Der Erwerb von Feuerwerk im Handel ist in ganz Österreich bis 24.12. erlaubt.
Das Betreten von Betriebsstätten zum Erwerb von Feuerwerk nach dem 25.12. ist nicht erlaubt, jedoch darf man die Ware vorbestellen und dann abholen (click & collect – die genauen Regeln dazu werden noch kommuniziert).

Ausgangsbeschränkungen:
Die 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung vom 16.12. besagt zu den Ausgangsregeln in §2 Abs. 1 Ziffer 5:
Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und das Verweilen außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs ist unter Anderem zu folgendem Zweck zulässig: Aufenthalt im Freien alleine, mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt oder Personen gemäß Z 3 lit. a (Lebenspartner, nahen Angehörigen, wichtigen Bezugspersonen) zur körperlichen und psychischen Erholung.
Ein Spaziergang (körperliche Erholung) zur nahegelegenen Wiese am Silvesterabend um sich am Feuerwerk zu erfreuen und zu entspannen (psychische Erholung) ist also grundsätzlich erlaubt.

Abbrennen von Feuerwerken:
Das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 ist außerhalb vom Ortsgebiet GANZJÄHRIG erlaubt!
Das Abbrennen von Feuerwerk ist im Pyrotechnikgesetz geregelt. §38 Pyrotechnikgesetz verbietet die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen die Kategorie F2 im Ortsgebiet. Der Bürgermeister kann dieses Verbot aufheben – wahrscheinlich wird er das aber heuer nicht machen.
Diese Regelung gilt seit 1974! Somit gelten dieselben Regeln wie in den letzten 46 Jahren! Die Medien bringen diese Tatsache als Feuerwerksverbot!

Wer übrigens gegen dieses Verbot im Ortsgebiet verstößt begeht eine Verwaltungsübertretung und wird bestraft wenn er erwischt wird. Ganz gleich wie mit 51km/h im Stadtgebiet zu fahren.

Im Ortsgebiet erlaubt sind pyrotechnische Artikel der Kategorie F1, T1 und P1.
Ausdrücklich verboten ist die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten sowie brandgefährdeten Orten wie Tankstellen. Das gilt auch seit 1974 und entspricht auch dem Hausverstand!
Somit ist die Verwendung von Pyrotechnik der Kategorie F2 AUSSERHALB vom Ortsgebiet (das ist der Bereich zwischen den Ortstafeln) ERLAUBT!!!

Alle Jahre wieder 🎉🎉Auch heuer stehen wir wieder für den perfekten Abschlussknall für Euch zur Verfügung.WIESING gegenüb...
22/12/2017

Alle Jahre wieder 🎉🎉

Auch heuer stehen wir wieder für den perfekten Abschlussknall für Euch zur Verfügung.

WIESING gegenüber der Eni-Tankstelle

BRIXLEGG im Geberbegebiet

KOLSASS beim Café Treffpunkt (ab 27.12)

See you soon 🎉😎🎉

Für Fragen oder besondere Wünsche sind wir natürlich telefonisch unter 0664 922 4498 erreichbar.

30/12/2016
29/12/2016

Aufgrund von technischen Problemen haben wir in Wiesing heute leider erst ab 14:00 für Euch geöffnet.

In besonder "brenzligen" Situationen sind wir natürlich telefonisch erreichbar.

Heinz 0664/9224498
Lisa 0664/2462090

Ab heute haben wir bis 31.12 wieder täglich von        9:00 - 18:00 für Euch geöffnet.WIESING -  bei Eni-TankstelleBRIXL...
22/12/2016

Ab heute haben wir bis 31.12 wieder täglich von 9:00 - 18:00
für Euch geöffnet.

WIESING - bei Eni-Tankstelle
BRIXLEGG - im Gewerbegebiet
KOLSASS - bei Spar (ab 26.12)

Wir freuen uns auf Euren Besuch!

Dieses Mal sehr eindeutig formuliert. Für die Kritiker die nach wie vor jeden Satz bis aufs Kleinste zerlegen wollen, di...
30/12/2015

Dieses Mal sehr eindeutig formuliert. Für die Kritiker die nach wie vor jeden Satz bis aufs Kleinste zerlegen wollen, die Wirtschaftskammer gibt gern Auskunft.

Silvester: Ein generelles Verbot für private
Feuerwerke in Tirol gibt es nicht!
Die Tiroler Bezirksbehörden haben gestern Verordnungen erlassen, die die Gefahr von Waldbränden
durch Silvesterfeuerwerke eindämmen soll. In einigen Medienmeldungen wurde daraus ein
generelles, flächendeckendes Verbot von privaten Feuerwerken abgeleitet. „Tatsache ist aber, dass
sich die Verordnungen lediglich auf Waldgebiete und deren Gefährdungsbereiche beziehen. Auf
Flächen, die weder im Ortsgebiet, noch im Wald oder in einem gefährdeten Bereich liegen, können
selbstverständlich auch private Feuerwerke abgeschossen werden. Auch gibt es einige Gemeinden in
Tirol, die private Feuerwerke innerhalb des Ortsgebietes ausdrücklich erlauben“, stellt Christoph
Riedl, Berufsgruppensprecher des Pyrotechnik-Handels in der Wirtschaftskammer Tirol, klar.
Bezüglich der aktuellen Situation meint Riedl: „Es ist eine Sache des Hausverstandes, in Gebieten
und Bereichen, wo erhebliche Brandgefahr besteht, kein Feuerwerk zu machen. Derartige
Verordnungen sollten also gar nicht notwendig sein. Statt Verboten braucht es vielmehr eine
Bewusstseinsbildung, was bestimmte Sicherheitsaspekte und Regeln für ein sicheres Feuerwerk
anbelangt.“ Der Experte verweist in diesem Zusammenhang auf eine Broschüre des Tiroler
Pyrotechnik-Fachhandels, in der Informationen rund um das perfekte, private Feuerwerk − vom Kauf
bis zur Zündung − zu finden sind. Die Broschüre kann ebenso wie eine Liste aller Tiroler Pyrotechnik-
Fachhändler im Internet unter WKO.at/tirol/pyrotechnikhandel heruntergeladen werden.
Grundsätzlich spricht also nichts gegen das private Silvesterfeuerwerk, wenn alle
Sicherheitsbestimmungen und Vorschriften eingehalten werden. In Richtung der Tirolerinnen und
Tirolern, die bereits Feuerwerksartikel gekauft haben, in Anbetracht der Situation aber auf das
Silvesterfeuerwerk verzichten wollen, meint Riedl: „Die gekauften Artikel können leider nicht
zurückgegeben werden, dafür gibt es keine rechtliche Grundlage. Allerdings kommt der nächste
Anlass für ein schönes Feuerwerk bestimmt.“

WKO.at/tirol/pyrotechnikhandel

Würden gerne kurz Stellung zu den kursierenden Zeitungsartikeln nehmen:Es is morgen nicht veboten, Raketen zu zünden!Es ...
29/12/2015

Würden gerne kurz Stellung zu den kursierenden Zeitungsartikeln nehmen:

Es is morgen nicht veboten, Raketen zu zünden!

Es ist verboten in Waldgebieten und anderen gefährdeten Bereichen mit offenem Feuer, als auch mit Raketen, ... Zu handieren

Des wär jetzt die offizielle Verordnung von da Bezirkhauptmannschft.

Bis einschließlich 31.12 sind wir wieder mit echt tollen Raketen und Knallerpreisen in Brixlegg, Kolsass und Wiesing ver...
26/12/2015

Bis einschließlich 31.12 sind wir wieder mit echt tollen Raketen und Knallerpreisen in Brixlegg, Kolsass und Wiesing vertreten.
Würde uns freuen wenn's vorbei schauts. (A Tasserl Glühwein gäb es natürlich auch ab 😉)

Adresse

Bundesstraße 2
Kolsass
6114

Telefon

06642462090

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