30/12/2015
Dieses Mal sehr eindeutig formuliert. Für die Kritiker die nach wie vor jeden Satz bis aufs Kleinste zerlegen wollen, die Wirtschaftskammer gibt gern Auskunft.
Silvester: Ein generelles Verbot für private
Feuerwerke in Tirol gibt es nicht!
Die Tiroler Bezirksbehörden haben gestern Verordnungen erlassen, die die Gefahr von Waldbränden
durch Silvesterfeuerwerke eindämmen soll. In einigen Medienmeldungen wurde daraus ein
generelles, flächendeckendes Verbot von privaten Feuerwerken abgeleitet. „Tatsache ist aber, dass
sich die Verordnungen lediglich auf Waldgebiete und deren Gefährdungsbereiche beziehen. Auf
Flächen, die weder im Ortsgebiet, noch im Wald oder in einem gefährdeten Bereich liegen, können
selbstverständlich auch private Feuerwerke abgeschossen werden. Auch gibt es einige Gemeinden in
Tirol, die private Feuerwerke innerhalb des Ortsgebietes ausdrücklich erlauben“, stellt Christoph
Riedl, Berufsgruppensprecher des Pyrotechnik-Handels in der Wirtschaftskammer Tirol, klar.
Bezüglich der aktuellen Situation meint Riedl: „Es ist eine Sache des Hausverstandes, in Gebieten
und Bereichen, wo erhebliche Brandgefahr besteht, kein Feuerwerk zu machen. Derartige
Verordnungen sollten also gar nicht notwendig sein. Statt Verboten braucht es vielmehr eine
Bewusstseinsbildung, was bestimmte Sicherheitsaspekte und Regeln für ein sicheres Feuerwerk
anbelangt.“ Der Experte verweist in diesem Zusammenhang auf eine Broschüre des Tiroler
Pyrotechnik-Fachhandels, in der Informationen rund um das perfekte, private Feuerwerk − vom Kauf
bis zur Zündung − zu finden sind. Die Broschüre kann ebenso wie eine Liste aller Tiroler Pyrotechnik-
Fachhändler im Internet unter WKO.at/tirol/pyrotechnikhandel heruntergeladen werden.
Grundsätzlich spricht also nichts gegen das private Silvesterfeuerwerk, wenn alle
Sicherheitsbestimmungen und Vorschriften eingehalten werden. In Richtung der Tirolerinnen und
Tirolern, die bereits Feuerwerksartikel gekauft haben, in Anbetracht der Situation aber auf das
Silvesterfeuerwerk verzichten wollen, meint Riedl: „Die gekauften Artikel können leider nicht
zurückgegeben werden, dafür gibt es keine rechtliche Grundlage. Allerdings kommt der nächste
Anlass für ein schönes Feuerwerk bestimmt.“
WKO.at/tirol/pyrotechnikhandel